Wann darf ich fristlos kündigen?
Fristlos kündigen darf man, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Wichtiger Grund
- Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Berufs-ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zugemutet werden kann (§ 10 Abs. 2 i. V. m. § 626 BGB).
- Es gelten die zu § 626 BGB entwickelten Grundsätze unter Berücksichtigung der besonderen Natur des Berufsausbildungsverhältnisses.
- In der Regel sind als wichtiger Grund nur solche Umstände geeignet, die bei objektivierender Vorausschau ergeben, dass das Ausbildungsziel erheblich gefährdet oder nicht mehr zu erreichen ist.
- Die Interessen der beiden Vertragsteile sind gegenüberzustellen und gegeneinander abzuwägen.