Diskriminierung bei der Einstellung von Auszubildenden
Indizien für Diskriminierung
- nicht neutrale Anzeige
- Testing-Verfahren
- Arbeitgeber lässt bei Einstellungen wesentliche Teile des Anforderungsprofiles außer Acht (zusätzliche Kriterien sind unbedenklich, wenn Sie vorher feststanden)
- diskriminierende Äußerungen im Vorstellungsgespräch. Können auch durch Parteivernehmung bewiesen werden
- statistische Auffälligkeiten
Praxistipp!
- Achten Sie darauf, dass alle Anforderungen, die an einen Bewerber gestellt werden, sich aus der zu besetzenden Stelle ergeben
- Gewichten Sie die Anforderungen
- Dokumentieren Sie das so ermittelte Anforderungsprofil vor Beginn der Stellenausschreibung!
- Halten Sie sich streng an das Anforderungsprofil
Eignung der Ausbildungsstätte – Verhältnis Ausbildende/Azubis
die Zahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte stehen, es sei denn, dass andernfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird.
ein bis zwei Fachkräfte | 1 Auszubildender |
drei bis fünf Fachkräfte | 2 Auszubildende |
sechs bis acht Fachkräfte | 3 Auszubildende |
je weitere drei Fachkräfte | 1 weiterer Auszubildender |
Als Fachkraft gelten der Ausbildende, der bestellte Ausbilder oder wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll.