Die Rechte des Ausbilders gleichen sich sozusagen mit den Pflichten des Auszubildenden, das heißt, Ausbilder haben das Recht darauf, dass der Azubi:
- lernt
- dan Ausbildungsmaßnahmen teilnimmt
- aufgetragene Verpflichtungen ausführt
- Weisungen befolgt
- die geltende Ordnung beachtet
- die Interessen des Ausbilders bewahrt und sich an die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot hält
- regelmäßig sein Berichtsheft führt
Grundsätzlich gehen die Rechte des Ausbilders mit großer Verantwortung Hand in Hand.
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Rechte des Ausbilders – Seminare
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