Kündigung während der Probezeit
Während der vorgeschriebenen ein- bis viermonatigen Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Teilen mit sofortiger Wirkung ohne Grund gekündigt werden.
Hier gilt:
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Der Betriebsrat muss vorher binnen Wochenfrist (!) unter Mitteilung des subj. Grundes angehört werden.
- Die Kündigung kann z.B. wegen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam sein.