Innerhalb der Pflichten für den Ausbilder gibt es einiges zu beachten.
Die Fürsorgepflicht
- Schutz für Leben und Gesundheit des Auszubildenden, § 618 BGB
- Ärztliche Untersuchungen, §§ 32 ff. JArbSchG
- Erstuntersuchung
- Nachuntersuchung
- Aufbewahrungspflicht
- Unterweisung über Gefahren, § 29 JArbSchG
- Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, zu wiederholen.
- Schutz des Eigentums des Auszubildenden
- Beachtung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften
- Richtige Berechnung und Abführung der Lohnsteuer
- Erläuterung der Lohnberechnung
Die Vergütungspflicht
- Höhe der Vergütung
- Lohnzuschläge
- Zeit und Ort der Lohnauszahlung
- Rückzahlung von Lohn
Die Ausbildungspflicht
- Grundsätze
- Ausbildungsmittel
- Die Pflicht, zum Besuch der Berufsschule anzuhalten
- Die Pflicht zum Führen von Berichtsheften anzuhalten